WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?

Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

Die Kosten der Behandlung werden in der Regel ohne Probleme von der privaten Krankenkasse und der Beihilfe übernommen. Die Abrechnung erfolgt regulär über die GOP (Gebührenordnung Psychologische Psychotherapeuten). In welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Sprechen Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung und lassen Sie sich die Formulare für die Beantragung einer Therapie zuschicken .

Für gesetzlich Versicherte

Die Kosten der Behandlung werden in der Regel ohne Probleme von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Für Selbstzahler

Die Kosten orientieren sich am einheitlichen Gebührensatz der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Ihre Fragen zur Kostenübernahme beantworte ich auch gern in einem kostenfreien telefonischen Vorgespräch.

AOK-SELEKTIVVERTRAG

Meine Praxis nimmt am Facharztvertrag der AOK teil. Daraus ergeben sich für Sie einige Vorteile: Verkürzte Wartezeiten, unproblematische Therapie-Verlängerungen, weniger Bürokratie, …

Voraussetzung für den Facharztvertrag ist eine  Teilnahme am Hausarztvertrag der AOK!

  • Wenn Sie bereits am Hausarztvertrag der AOK teilnehmen, können Sie sich einfach in unserer Praxis in den Facharztvertrag einschreiben.
  • Wenn Sie noch nicht am Hausarztvertrag der AOK teilnehmen, jedoch Interesse an den Vorteilen des Vertrags haben, können Sie sich in den Hausarztvertrag einschreiben. Dies ist möglich, wenn Ihr Hausarzt ebenfalls daran teilnimmt (über folgende Website prüfbar: AOKBadenWuerttembergHzv).

Kontaktieren Sie mich bitte bei Fragen zum Vertrag!

Möchten Sie mit uns sprechen?

SIE ERREICHEN UNS DIENSTAGS VON 16 BIS 18 UHR UND DONNERSTAGS VON 8:30 BIS 10:30 UHR.
FRAU LENA SAUERBORN NIMMT IHREN ANRUF ENTGEGEN. GERNE KÖNNEN SIE UNS AUCH EINE MAIL AN INFO@PRAXISGRAU.DE SENDEN.